Wir bieten Krankenfahrten mit Abrechnung bei Ihrer Krankenkasse an.

Anspruch auf Kostenübernahme der Krankenfahrten durch die Krankenkasse besteht, wenn sie:

  • Schwerbehindertenausweis besitzen mit Merkzeichen aG, BI, H
  • Einstufungsbescheid gemäß SGB XI in den Pflegegrad 3, 4 oder 5

 

Fahrten zur stationären Aufnahme oder Entlassung aus dem Krankenhaus

Beträgt die Entfernung zum oder vom Krankenhaus weniger als 50 km, bei einer Einweisungs- oder Entlassungsfahrt, benötigen Sie dafür keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse.

Fahrten zu ambulanten Behandlungen oder Serienfahrten

Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen, z.B. Serienfahrten zur Chemotherapie, Bestrahlung und Dialyse, benötigen Sie die vorherige Zustimmung Ihrer Krankenkasse.

Zuzahlung / Eigenanteil

Bei Krankenfahrten sind generell Zuzahlungen zu leisten, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Mehr informationen zu den Kosten und Preisen auf Anfrage „HIER KLICKEN“ !