Sie sitzen im Rollstuhl und müssen gefahren werden?

Wir bieten auch Fahrdienste für Menschen mit Behinderung an.

Möchten Sie einen Arzt aufsuchen und kann die Abrechnung über die Krankenkasse erfolgen, dann beachten Sie bitte folgendes:
Auf der Krankentransportverordnung muss unter „3. Art der Beförderung“ die Auswahl [Taxi] und [Rollstuhl] vom Arzt angekreuzt sein.

Mehr informationen zu den Kosten und Preisen auf Anfrage „HIER KLICKEN“ !